I. Geltungsbereich

    1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters Luth GmbH & Co. KG, Heistmer Weg 53, 25492 Heist (im Folgenden Boardinghouse Lämmersieth 19 bzw. Boardinghaus-Anbieter bzw. Betreiber genannt). Das Boardinghouse wird derzeit von uns verwaltet / betreut, also von der Firma Heidrun Schmidt Haus- und Grundstücksmakler, Inh.: Michael Martin e.K. (kurz Maklerbuero Schmidt genannt).
    2. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt.
    3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

    1. Vom Boardinghouse Lämmersieth 19 unterbreiteten Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag wird erst mit der Annahme durch den Anbieter geschlossen. Der Gast erhält mit der Übersendung des gegengezeichneten Vertrages und der Inventarliste eine schriftliche Bestätigung.
    2. Vertragspartner ist Boardinghouse Lämmersieth 19 bzw. die Inhaber der Immobilie  und der Gast. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber dem Boardinghouse als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.
    3. Vermietet wird ein möbliertes Apartment für maximal 2 Personen (Apartment 1 max. eine Person) im Hause des Anbieters. Eine Belegung von mehr als 2 Personen ist nicht gestattet.
    4. Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm ein Optionsrecht zur Verfügung. Zur Ausübung dieses Rechts muss der Gast dem Vertragspartner / der Verwaltung 3 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass das Boardinghouse bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist der Anbieter berechtigt den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in einem vergleichbaren Apartment unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben.
    5. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden; mündliche Abreden sind nichtig.
    6. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Anbieters. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn das der Anbieter / Verwalter hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung hierzu erteilt.
    7. Sämtliche Apartments des Boardinghouseanbieters sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten.
    8. Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Apartment hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.
    9. Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. Der Anbieter übernimmt die Postverteilung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – die Nachsendung dieser gegen Entgelt.

III. Preise, Zahlung

    1. Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für die Kaution sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen, zu entrichten.
    2. Die Vergütung und die Kaution muss vor Einzug entweder in bar oder per Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Gast) gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus, spätestens am 1.Werktag des Monats an den Vertragspartner per Überweisung oder in bar zu bezahlen.
    3. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    4. Als Abrechnungswährung gilt der Euro.
    5. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Gast auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt sind die Betreiber des Boardinghouses berechtigt eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben.
    6. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber dem Anbieter mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben.
    7. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.

IV. An- und Abreise

    1. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bis 19:00 Uhr bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.
    2. Nach Übergabe der Wohnung an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese dem Anbieter anzuzeigen. Werden keine Mängel /  Schäden festgestellt – so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Anbieter des Boardinghouses spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Vertragspartner nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
    4. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Der Anbieter ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
    5. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, zusammen mit einem Beauftragten des Boardinghouses eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Anbieters über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
    6. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer wird die Wohnung endgereinigt – hierfür wird ein Betrag gemäß der Preisliste des Anbieters – erhoben. Sollte der Gast diesen Betrag nicht separat zahlen, hat der Anbieter das Recht den Betrag von der Kaution einzubehalten.

V. Technische Einrichtungen

    1. Der Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19 stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten (ausgenommen Laptop, PC, Tablet PC, Spielkonsole oder Mobiltelefon) durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Der Anbieter ist berechtigt, die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.
    2. Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als im Preis inbegriffenen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19 von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

VI. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

    1. Im Hauswirtschaftsraum stehen dem Mieter / Gast Waschmaschinen und Trockner gegen zur Nutzung zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Mieter/Gast benutzt. Hier befinden sich auch weitere technische Geräte wie zum Beispiel Staubsauger, Bügeleisen, Bügelbrett, die den Gästen insgesamt zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung stehen.
    2. Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Die im Raum genannten Waschzeiten sind einzuhalten und die Geräte und der Waschraum sind anschließend für die Nutzung durch die weiteren Gäste zu reinigen.

VII. Mitgebrachte Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

    1. Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
    2. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.

VIII. Rücktritt des Anbieters

    1. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht dem Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19 ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.
    2. Der Anbieter wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittrechtes informieren.
    3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz begründet.
    4. Als Beispiele seien genannt:
      1. Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
      2. Anmietung des Apartments erfolgt unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z.B. des Namens oder des Zwecks
      3. Es besteht seitens des Anbieters des Boardinghouse ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen des Boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährden kann.
      4. Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß II. Nr. 3 vorliegt
      5. Der Gast sich in Zahlungsverzug befindet; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat der Anbieter des Boardinghouses ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.
      6. Der Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19 von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen vom Boardinghouse nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche vom Boardinghouse in Gefahr sind.
      7. Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
      8. Über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

IX. Stornierung durch den Kunden

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen.

    1. Für eine vollständige Rückerstattung / Stornierung des Übernachtungspreises muss der Gast mindestens innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 ganze Tage vor der lokalen Check-in-Zeit der Unterkunft stornieren (wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben).
    2. Um 50 % des Preises pro Nacht erstattet bzw. eine entsprechende Preisreduzierung zu bekommen, muss der Gast 7 Tage vor der lokalen Check-in-Zeit der Unterkunft stornieren (wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben), ansonsten erfolgt keine Erstattung. Wenn nur 50 % der Buchung bezahlt wurden, wird keine Rückerstattung ausgegeben und die restlichen 50 % werden einfach nicht berechnet.
    3. Wenn der Gast weniger als 7 Tage vorher storniert, oder den Aufenthalt nach dem Check-in vorzeitig beendet, werden die nicht in der Unterkunft verbrachten Nächte nicht rückerstattet.
    4. Der Anbieter des Boardinghouse wird die stornierte Leistung erneut anzubieten. Sofern eine Ersatzbuchung gelingt, reduziert sich die Stornogebühr entsprechend; maximal jedoch bis zur Höhe der Stornogebühr.

X. Haftung des Gastes

    1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast gegenüber dem Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
    2. Soweit das Boardinghouse für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

XI. Haftung des Anbieters des Boardinghouse Lämmersieth 19

    1. Der Anbieter des Boardinghouses Lämmersieth 19 haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter des Boardinghouse dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Boardinghouse Anzeige macht (§ 703 BGB).
    3. Für die unbeschränkte Haftung des Boardinghousebetreibers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Boardinghousebeteiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses Lämmersieth 19.
    5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Boardinghousebetreiber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

XII. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Luth GmbH & Co. KG, Heistmer Weg 53, 25492 Heist.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse, also Hamburg. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghousebeteibers als ausdrücklich vereinbart.
    4. Es gilt deutsches Recht.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand: September 2022)